Kologniale Herrschaftsformen

Gemein ist den meisten kolonialen Herrschaftsformen, dass es sich um die Expansionspolitik eines Staates handelt, die auf Erwerb, Ausbau und wirtschaftliche Ausbeutung von Besitzungen außerhalb des eigenen Staatsgebiets ausgerichtet ist. Damit verbunden ist eine Überzeugung der Kolonialherren und Kolonialdamen von ihrer eigenen kulturellen Höherwertigkeit. War es anfänglich der Gegensatz zwischen Christen und ‚Heiden‘, der Landnahme und Ausbeutung rechtfertigte, folgten darauf das Argument der kulturellen Weiterentwicklung der Kolonisierten, die in biologisch-rassistischen Argumenten mündeten. In der Regel beherrschte eine Minderheit von Kolonisierenden eine Mehrheit von Kolonisierten mit verschiedenen Methoden wie z.B. Kollaboration mit der vorhandenen herrschenden Elite oder durch die Erfindung neuer Herrschaftsstrukturen mit der dann eine Zusammenarbeit aufgebaut wurde. Gewaltanwendung z.B. bei sog. Strafexpeditionen war dabei ein probates Mittel zur Machtausübung im Rahmen einer sog. Kanonenbootpolitik. Die Interessen der kolonisierten Bevölkerung waren weder für die Kolonialmacht, weniger noch für die im Kolonialgebiet agierenden Handelsgesellschaften von Bedeutung. (vgl. Osterhammel/Jansen 2017, S.20).
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