Von Deutschland aus nach Tansania und Papua Neuguinea
Und was hat Mission mit Kolonialismus zu tun?


Zitate
„Wir müssen zunächst einige Stationen im Innern schaffen, von denen aus der Missionar so gut wie der Kaufmann wirken können; und die Flinte und die Bibel müssen hier miteinander wirken […].“ Reichskanzler Leo von Caprivi im Reichstag 12.5.1890. (zitiert nach Bade 1984, S. XIII)
"Kolonisieren ist Missionieren, und zwar Missionieren in dem hohen Sinne der Erziehung zur Kultur.“ Staatssekretär des Reichskolonialamts Dr. W.H. Solf im Reichskolonialamt 6.3.1913. (zitiert nach Bade 1984, S. XIII)
Brief von Flierl (17.12.1885)
„[…] Missionare wären in der jungen Kolonie nicht erwünscht. Die Co. hätte an anderen Orten, wo Missionen beständen, ihre Rechnung am wenigsten gefunden […] Die Co. verausgabe Millionen für die neue Kolonie, so wolle sie auch dementsprechend gewinnen; das ginge weniger, wenn die Eingeborenen durch die Mission gehoben, klug gemacht und mehr und mehr auf den Standpunkt von Europäern gebracht würden. Die Co. besäße das Land dem Namen nach, nicht in Wirklichkeit; sie müßte nach und nach so viel ihr passend von den Eingebornen erwerben. Gäben dieselben es gutwillig ab, um so besser, wo nicht, dann müßte Gewalt gebraucht und die Schwarzen vertrieben werden. Dies alles widerstrebe natürlich den Grundsätzen eines Missionars und doch müßte derselbe zu all dergleichen still sein, denn der co. ist der kaiserliche Schutzbrief verliehen, damit alle Gewalt gegeben resp. ihren Beamten in der neun Kolonie, und wenn der Missionar nicht von vornherein sich verpflichtete, allen Anordnungen derselben zu entsprechen, so könnte überhaupt von einem Einlaß keine Rede sein.“ Joh. Flierl Brief 17.12.1885 (In: Farnbacher/Fugmann (Hg): Johann Flierl. Ein Leben für die Mission. Mission für das Leben. Neuendettelsau 2009, S.142)
Versuch der Legitimation der Kolonialherrschaft
„Es ist eine – sagen wir es rund heraus – heuchlerische Phrase: man treibe Kolonialpolitik nur, „um sich an einer großen Civilisationsaufgabe zu beteiligen“. Alle Kolonialpolitik ist egoistisch […] Das koloniale Besitz- und Herrschaftsrecht ist wesentlich das Recht des Stärkeren und des Klügeren […] Dafür gibt es keine sittliche Rechtfertigung, wohl aber eine gewisse zu seiner Entschuldigung dienend Ausgleichung, nämlich wenn der Stärkere […] der wirkliche Wohlthäter der Eingeborenen wird. Denn das steht fest, daß die noch völlig uncivilisierten Eingeborenen der Tropen der Erziehung der Europäer durchaus bedürfen, wenn ihre sorglose Trägheit in ausdauernde Thätigkeit umgewandelt und ihr gesamtes materielles, geistiges und sittliches Leben auf eine höhere Kulturstufe erhoben werden soll […] Ebenso kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Menschheit (nach Gen 1,28) als ganze die Aufgabe besitzt, auch die so reich gesegneten Tropenländer sich unterthan zu machen und sie wirtschaftlich zu verwerten, in dem sie dieselben in den Kreis der allgemeinen Kulturbewegung hineinzieht. Unter diese Gesichtspunkte gestellt können koloniale Erwerbungen allerdings völkerrechtlich legitimiert werden; selbstverständlich aber immer nur unter der Voraussetzung, daß ihnen die für die Eingeborenen segensvolle Kulturarbeit auch wirklich folgt.“ Gustav Warneck (In: Welche Pflichten legen uns unserer Kolonien auf? (1885) in: Zeitfragen des christlichen Volkslebens Bd. XI, H. 3/4 zitiert nach Raupp S.419)
„Die Mission ist es, die unsere Kolonien geistig erobert und innerlich assimiliert […] Das tiefere Ziel der Kolonialpolitik, die innere Kolonisation, muss ihm die Mission vollbringen helfen. Durch Strafen und Gesetze kann der Staat den physischen Gehorsam erzwingen, die seelische Unterwürfigkeit und Anhänglichkeit der Eingeborenen bringt die Mission zustande. Wir dürfen daher den kürzlich vom Kolonialstaatssekretär Dr. Solf ausgesprochenen Satz „Kolonisieren ist Missionieren“ umkehren in Missionieren ist Kolonisieren.“ Katholischer Missionswissenschaftler Josef Schmidlin (In: Die katholischen Missionen in den deutschen Schutzgebieten. Münster 1913, S. 276ff. zitiert nach Bade 1984, S. XIII)