"Schutzbriefe" und "Schutzgebiete"

Zwischen 1884 – 1886 wurden die von Handelsgesellschaften bzw. Kolonialgesellschaften in Besitz genommenen Territorien in Südwestafrika, Ostafrika und Neuguinea unter deutschen „Schutz“ gestellt. Sog. „Schutzbriefe“ räumten den Gesellschaften weitgehende Hoheitsrechte ein mit dem Ziel, ihnen die Verwaltung und das finanzielle Risiko zu übertragen. Durch sie erhielten die Kolonial- und Handelsgesellschaften freie Hand zur Annexion „herrenloser“ Gebiete oder zum Abschluss sog. „Schutzverträge“ mit einheimischen Autoritäten. Theoretisch standen die Gebiete lediglich außenpolitisch unter dem „Schutz“ des Reiches. Jedoch wurde wg. verschiedener Konflikte mit der einheimischen Bevölkerung häufig der deutsche Staat um Unterstützung gegen Aufständische angerufen. Staatliche Hilfsaktionen mündeten regelmäßig in sog. Strafexpeditionen, bei denen wg. Übermacht der eingesetzten Waffen vor allem die einheimische Bevölkerung ums Leben kam oder ihr Hab und Gut zerstört wurde. (vgl. Krug 2005, S.3-9; Speitkamp 2009, S.210-224; Speitkamp 2014, S.26)
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