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Christliche statt melanesische Ordnung

Der Wegfall der alten melanesischen Lebensordnung und die Einführung einer neuen christlichen Ordnung veränderte das traditionelle Zusammenleben der Einheimischen radikal. In einer Kombination aus deutscher und missionarischer Ordnungsneigung, war es Christian Keyßer, der auf der Sattelbergstation 1910 mit der sog. Sattelbergordnung eine Arbeits- und Strafordnung einführte. Diese sollte das Leben der Gemeindemitglieder regeln, die nach Annahme des Christentums standen.

Diskussionen um eine „Gemeindeordnung und Kirchenzucht“ gab es bereits seit 1905. Martin Deinzer, ab 1898 Leiter der Neuendettelsauer Missionsanstalt, hielt eine Katechumenatsordnung für erforderlich. 1906 empfahl Missionar Bamler für die Aufnahme von Katechumenen folgende Anforderungen: „1: Fleiß, ordentliche Häuser, genügend große Felder, Bekleidung 2: Auflösung polygamer Verhältnisse 3. Kenntnis einiger biblischer Geschichten 4: tatkräftige Liebe“. (vgl. Stadler 2004, S.260) Nach Einführung einer „freiwilligen“ Dorfkasse, in die Strafen für Faulheit, Ungehorsam und Gewalttätigkeit einzuzahlen waren, führte Keyßer 1909 eine Jugendvereinigung und Jugendaufseher ein, um über die Jugend Einfluss auf die Gemeinde ausüben zu können. Ziel der Jugendvereinigung war auch die Erziehung zur Arbeit (vgl. Stadler 2004, S.264).

Und so fand die Einführung der Sattelbergordnung, die von den jeweiligen Gemeinden beraten und gemeinsam beschlossen wurde, auch die Zustimmung der Kolonialregierung wie der Brief Albert Hahls vom 16.3.1911 zeigt (vgl. Stadler 2004; S. 257-268). Die Antwort Hahls zeigt zudem, dass die Station auf dem Sattelberg von Mitgliedern der Kolonialregierung gern besucht wurde. So z.B. auch vom Bezirksamtmann Berghausen vom 23.-26. Oktober 1913, der wg. einer Klage der Kate-Leute die Gemeindeordnung zunächst als „Neuendettelsauer Kirchenstaat“ bezeichnet hatte (vgl. Stadler 2004, S. 270).

Im Großen und Ganzen arrangierten sich die Neuendettelsauer sowohl mit der Neuguinea Kompanie und auch mit der Kolonialregierung. Sie lebten im kolonialen Zeitalter und zweifelten insofern kaum an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit einer kolonialen Weltordnung. Für Neuguinea sieht Flierl „die einzige Hoffnung […] für diese endlos zersplitterten, sich selbst zerfleischenden Stämme [in] eine[r] europäische[n] väterliche[n] Schutzherrschaft.“ (vgl. Flierl „In den Missionsdienst“ 1913, S.123).

Brief Albert Hahls vom 16.3.1911

„Den Brief vom 4. D. Mts. Habe ich mit großem Interesse gelesen. Ich habe mich außerordentlich gefreut über die rege Kulturtätigkeit, die Sie entfaltet haben und weiter entfalten, und es wird mir ein besonderes Vergnügen sein, bei einem gelegentlichen Besuch auf dem Sattelberg mich mit eigenen Augen von den erzielten Fortschritten zu überzeugen. Ich werde veranlassen, daß ihnen Saatgut von Sesam, Erdnüssen und Bergreis zugeht. Daß Sie die Eingeborenen soweit gefördert haben, daß sie eine Art Selbsterziehung zur Arbeitsamkeit ausüben, finde ich in hohem Maße erfreulich. Ich wüßte nicht, inwiefern die von Ihnen geschilderten Verhältnisse Anstoß bei der Regierung erregen könnten.“ Albert Hahl Brief 16.3.1911 (zitiert nach Stadler 2004, S. 270)

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