Zurück zur Auswahl

"Araberaufstand"

Als der Vertrag 1888 in Kraft trat, kam es zum Widerstand der Küstenbevölkerung gegen die deutsche Inbesitznahme, der in der deutschen Geschichtsschreibung meist als „Araberaufstand“ bezeichnet wird. Die Herrschaft der DOAG brach zusammen. Der Widerstand der einheimischen Bevölkerung wurde durch den Einsatz einer Söldnertruppe und deutscher Marinesoldaten unter
Hermann von Wissmann Hermann von Wissmann
Bild von Hermann von Wissmann
niedergeschlagen. Wissmann wurde daraufhin als Reichskommissar in Deutsch-Ostafrika eingesetzt. Der Widerstandsführer
Al Bashir ibn Salim al-Harthi (Abushiri) Al Bashir ibn Salim al-Harthi (Abushiri)
Bild von Al Bashir ibn Salim al-Harthi (Abushiri)
wurde hingerichtet. Seine ausführlichere Biographie findet sich hier. Der Öffentlichkeit in Deutschland wurde das Eingreifen des Reiches als Maßnahme gegen den arabischen Sklavenhandel dargestellt, die in Übereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen der sog. „Kongoakte“ (38 Artikel, die als Ergebnis der Berliner Afrikakonferenz 1885 verabschiedet wurden) vorgenommen wurde. Die Unterbindung des ostafrikanischen Sklavenhandels gelang zwar langfristig, wurde jedoch durch ein neues Unrechtssystem ersetzt (vgl. Gründer 2018, S.96; Tetzlaff 2018, S.75-76).

Biographie: Al Bashir ibn Salim al-Harthi (Abushiri)

Zurück zur Auswahl