Sultan Barghash Ibn Said
Sultan Barghash Ibn Said
zur Anerkennung der DOAG-Erwerbungen. Um innereuropäische Konflikte zu vermeiden, einigten sich 1886 Deutschland und Großbritannien im Britisch-Deutschen Abkommen über die Abgrenzung ihrer Einflusssphären in Ostafrika; dabei wurde die Anerkennung der Souveränität Sansibars vereinbart und der Besitz des Sultans auf einem 10 Meilen breiten Festlandsstreifen zwischen Kionga und der Tanamündung, einige Städte in Somalia sowie die Inseln Sansibar, Pemba, Mafia und Lamu festgelegt. Der Festlandstreifen umfasst die Küste des heutigen Tansania und einen großen Teil der Küste des heutigen Kenia. Zugleich machte die britische Seite, ihren Einfluss beim Sultan geltend, sodass dieser einer Verpachtung der Hafenverwaltung von Daressalaam und Pangani an die DOAG zustimme – ohne Zugang zum Meer wäre der Wert der Territorien auf dem Festland sehr beschränkt gewesen. Ausgehend von dieser deutsch-britischen Übereinkunft gelang es Peters 1887 mit dem Sultan einen Vertrag über die Verwaltung des gesamten sansibarischen Küstenstreifens abzuschließen (vgl. Gründer 2018, S.93-96)
