Hermann von Wissmann
Hermann von Wissmann
die Kontrolle bereits von der DOAG auf den deutschen Staat übergegangen. Der Grenzverlauf zum nördlich gelegenen Britisch-Ostafrika wurde mit England einvernehmlich geregelt. 1890 wurden die Bestimmungen ausgehandelt, unter denen das Reich auch formell die Besitzansprüche der DOAG übernehmen sollte. Am 1. Juli 1890 wurde mit Großbritannien/Irland ein Vertrag mit der sperrigen Bezeichnung Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Vereinigten Königreich über die Kolonien und Helgoland geschlossen. Der sog. Helgoland-Sansibar-Vertrag regelte Gebiets- und Hoheitsansprüchen des Deutschen Reiches und dem Vereinigten Königreich Großbritannien/Irland im kolonialisierten Afrika. Darunter fiel auch eine Regelung zur Übergabe der Nordseeinsel Helgoland und des Caprivizipfels (heute Teil von Namibia) an das Deutsche Reich, während Wituland (heute Teil Kenias) und die Ansprüche auf Uganda an Großbritannien abgetreten wurden. Damit schob die Regierung den Bestrebungen Peters einen endgültigen Riegel vor, der in der Zwischenzeit versucht hatte, durch Vertragsabschlüsse mit dem Kabaka (Herrscher) von Buganda 
Mwanga
Mwanga
eine nochmalige Erweiterung des DOAG-Gebietes zu betreiben. 1891 wurde Deutsch-Ostafrika als „Schutzgebiet“ offiziell der Verwaltung durch das Deutsche Reich unterstellt. Erster Zivilgouverneur war 1891–1893 Julius Freiherr von Soden. 
Carl Peters
Carl Peters
war 1891 zum Reichskommissar für das Gebiet am Kilimanjaro ernannt worden, wurde aber schon 1892 nach Deutschland zurückberufen (vgl. Gründer 2018, S.96-98)
